
Internethandelsplattform Asset Holding Limited – Achtung
Die Onlinehandelsplattform Asset Holding Limited bietet Anlagen, offenbar vor allem in Form von Forex-Anlagen an.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass Asset Holding Limited von einem exzellenten Team geleitet werde, um auf lange Sicht hohe Renditen und stetige Gewinne zu gewährleisten und die Investitionen des Anlegers sicher seien.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass man das Vermögen der Anleger schütze und man eine fachkundige Anlageberatung durch eine Reihe sorgfältig ausgearbeiteter Dienstleistungen bieten würde, die sich um die Kunden kümmern würden und man dem Kunden die bestmöglichen Ergebnisse durch strategisches Denken, fundiertes Fachwissen und ein unerschütterliches Engagement für Menschen und Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, liefert.
Es werden auch zwei Investitionsangebote offeriert, nämlich
- - ein Basic Angebot mit einer Mindesteinzahlung von US-$ 200,00 bis zu einer Einzahlung von US-$ 9.999 mit 2,2 % täglich für sieben Tage,
- - sowie ein Exektuive Angebot mit einem Mindestkapital von US-$ 10.000,00 und 3,2 % täglich für sieben Tage.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Asset Holding Limited bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Asset Holding Limited
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Asset Holding Limited bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform assetholdinglimited.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Asset Holding Limited investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 20.01.2022