
Internethandelsplattform BinBot Pro – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform BinBot Pro wird ein automatisches Handelssystem für einen Handel in binären Optionen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man exklusive Arrangements mit den besten Brokern getroffen haben und man den gewünschten Broker aus der TOP Auswahl auswählen soll und die Registrierung ausfüllen soll.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass die Software automatisch für einen handelt und je nach der vordefinierten Höhe des Einkommens man seine Einzahlung an einem Tag verdoppeln oder sogar verdreifachen kann.
Hohe Risiken beim Handel in binären Optionen
Binäre Optionen sind Derivate, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Ob ein Barausgleich zugunsten des Anlegers anfällt, hängt davon ab, ob vor Ablauf hinsichtlich des Preises, des Kurses oder des Wertes eines zugrunde liegenden Basiswertes ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der Anleger spekuliert z. B. darauf, dass ein Wert oder Preis einer Aktie, einer Währung oder einer Kryptowährung in einer bestimmten Zeit steigt oder fällt. Tritt das entsprechende Ereignis nicht ein, ist ein Totalverlust gegeben.
Binäre Optionen werden auch nicht an einer Börse oder einem liquiden Markt gehandelt.
Bei Anlagen in binären Optionen bestehen hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust.
Aus diesem Grund hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verbot des Vertriebs und des Verkaufs von binären Optionen an Privatanleger in Deutschland erlassen.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Internethandelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger in Deutschland von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin haben, angesprochen werden.
Von BinBot Pro wird zwar auch noch Genehmigungen anderer Finanzmarktaufsichtsbehörden, wie etwa der britischen Finanzmarktaufsichtbehörde verwiesen. Soweit uns bekannt, verfügt die BinBot Pro bzw. deren Betreibergesellschaft aber nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der BinBot Pro
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der BinBot Pro bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform binbotpro.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform BinBot Pro investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.08.2022