
Internethandelsplattform bitcoinwelt – BaFin ermittelt
Hinsichtlich der bitcoinwelt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese keine Erlaubnis der Behörden zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nach Meinung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage bitcoinwelt.com die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Von der Onlinehandelsplattform bitcoinwelt werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte sowie Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Webseite von bitcoinwelt wird dargestellt, dass man seit 2010 die Online-Handelsstandards ändert und mit Ehrlichkeit, Leidenschaft und Entschlossenheit, transparenten Handelsbedingungen, leicht zugänglicher und benutzerfreundlicher Technologie bitcoinwelt mit der Idee gegründet worden sei, den Handel für jedermann einfach zu machen.
Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass man bereits ab US-$ 250,00 ein Handelskonto aktivieren könne und man das Handelskonzept, mit Millionen zu beginnen, auf nur US-$ 250,00 umgestellt habe und man den Markt für Händler erweitert habe, von nur Forex auf Rohstoffe, Aktien, Indizes und digitales Geld.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 250,00 bis US-$ 25.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Starter Konto,
- - ein Premium Konto,
- - ein Business Konto.
Außerdem werden auch Boni versprochen, nämlich
- - ein Begrüßungsbonus von 10 % bis 20 %,
- - ein „Freunde werben“ Bonus von 15 % bis 20 %,
- - sowie ein Überweisungsbonus von 15 % bis 30 %.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Nach Angaben der Behörde, verfügt die bitcoinwelt bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der bitcoinwelt
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der bitcoinwelt bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitcoinwelt.co investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitcoinwelt investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 05.10.2021