
Onlineplattform bitmaxonline – Vorsicht!
Unter der Domain www.bitmaxonline.com bietet die Internethandelsplattform bitmaxonline den Handel mit Kryptowährungen an, wobei Mitarbeiter der Plattform dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen treffen.
Unabhängig davon, dass entsprechende Kryptowährungsgeschäfte hochriskant sind, stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 12.07.2021 gegenüber einer Firma Tillga Ltd., die auf Dominica ihren Sitz hat, fest, dass die Firma bitmaxonline bzw. die Firma Tillga Ltd. gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Ia Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) betreiben würden, ohne über die nach § 32 I KWG erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Die Firmen bitmaxonline und Tillga Ltd. verstoßen deshalb gegen geltendes deutsches Recht bzw. das Kreditwesengesetz. Sie handeln unerlaubt.
Unabhängig davon berichtete die BaFin im Rahmen einer Pressemitteilung darüber, dass ihr Informationen vorliegen, nach denen Kunden der Tillga Ltd. von Personen kontaktiert werden, die angeblich im Auftrag der britischen Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority – FCA) tätig wären, wobei den Kunden mitgeteilt wird, dass ursprünglich aus der Anlage auf der Plattform bitmaxonline.com verloren gegangene Gelder von der FCA wiedergewonnen worden wären.
Die britische Finanzmarktaufsicht bestätigte mittlerweile, dass die Angaben falsch wären und eine entsprechende Beauftragung nicht vorliegen würde.
Anleger sollten Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform bitmaxonline.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitmaxonline investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 29.07.2021