
Handelsplattform Blackstone500 – Achtung
Von der Internethandelsplattform Blackstone500 werden verschiedene Anlagen, insbesondere Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte und Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage blackstone500.com wird damit geworben, dass Blackstone500 ein internationales Online-Handelsunternehmen ist, das rund um die Uhr Zugang zu einer Vielzahl von Handelsinstrumenten bietet.
Es wird dargestellt, dass man bei Blackstone500 versichern kann, dass man mit einem der bekanntesten Führungskräfte zusammenarbeitet, der sich für eine faire und transparente Preis- und Qualitätsabwicklung des Handels einsetzt. Des Weiteren wird damit geworben, dass man sich einem Technologie-Start-up zu einem weltweit führenden Unternehmen entwickelt habe und man einigen der innovativsten Köpfe in dem Bereichen Informationstechnologie, Computertechnik, Finanzmodellierung, Marketing und Kundenservices angetrieben werde.
Blackstone500 sei von zwei Brüdern im Jahre 2008 gegründet worden. Es hätte eine Erweiterung um vier Büros in London gegeben und um mehr als 150 Finanzberater und Konto Manager. Des Weiteren wird mit Preisen und Auszeichnungen geworben.
Von Blackstone500 werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und verschiedenen Mindesteinzahlungen von US-$ 250,00 bis US-$ 12.000,00 angeboten, nämlich
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform Blackstone500 und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die Blackstone500 unseriös ist.
Soweit ersichtlich, verfügt die Blackstone500 bzw. deren Betreibergesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin.
Optionen für Anleger der Blackstone500
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Blackstone500, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der Blackstone500 bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform blackstone500.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Blackstone500 investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.