
Onlinehandelsplattform Cardano Capital – BaFin warnt
Bezüglich der Cardano Capital Advisors Corporation, mit angeblicher Anschrift in Berlin, weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hin, dass sie dieser Gesellschaft keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Von Cardano Capital Advisors Corporation wird die Internetseite cardano-capital.de betrieben und über diese Plattform würden ETFs auf Devisen, Rohstoffe, Indizes und Kryptowährungen angeboten, so die BaFin.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass man seit mehr als 8 Jahren die Kunden stärke, indem man ihnen helfen, die Kontrolle über ihr finanzielles Leben zu übernehmen und man eine Gruppe leidenschaftlicher, unabhängiger Denker sei, die nie aufhören, neue Wege zu erkunden, um den Handel für den Anleger zu verbessern.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass man von der Branche immer wieder anerkannt werde und die höchsten Auszeichnungen für die Produkte, die Plattform und den Service erhalten habe.
Risiken bei Anlagen in ETFs
ETFs beziehen sich in der Regel auf einen Basiswert, häufig auf einen Index. Der Kurs eines ETFs ist daher von der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswertes, z. B. des Index, abhängig, so dass bei einer negativen Wertentwicklung Verluste entstehen können.
Höhere Risiken bestehen auch, wenn der Anbieter von ETFs, wie die Cardano Capital Advisors Corporation, nicht reguliert ist.
Von der Cardano Capital wird zwar damit geworben, dass man in ganz Europa, dem Nahen Osten und Asien vollständig lizenziert und reguliert sei.
Nach dem Hinweis der BaFin existiert allerdings keine Aufsicht durch die BaFIn.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Cardano Capital bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Cardano Capital
Anbieter von ETFs mit Sitz in Deutschland benötigen eine Erlaubnis der BaFin. Eine derartige Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäften besteht laut BaFin nicht.
Soweit von der Cardano Capital Advisors Corporation ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Angeboten werden, können sich Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform cardano-capital.de investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Cardano Capital investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 19.12.2022