
Internethandelsplattform Cidma CORP – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Cidma CORP werden Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes usw., und auch Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass die Cidma CORP seine Kunden schätzt und eine beispiellose Qualität der Dienstleistungen auf dem Finanzhandelsmarkt bieten würde und man sich für den Erfolg jedes der Händler interessieren würde, da der Erfolg auch Cidma CORP entwickeln könne.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass man nicht nur einen bequemen Service für komfortable Investitionen bieten würde, sondern auch die Möglichkeit, vollständige Freiheit und Unabhängigkeit aus dem üblichen Alltag zu erlangen.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Auf der Webseite von Cidma CORP wird zwar angegeben, dass das Unternehmen unter den Anforderungen der Cysec, also der Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns, und der IFSC und der Aufsichtsbehörde Mauritius, betreiben würde.
Nach einer Recherche auf der Homepage der Cysec, der Finanzmarktaufsichtsbehörde Zypern, bei Erstellung des Beitrages, ist die Cidma CORP aber weder unter den von der Cysec beaufsichtigen Firmen gelistet noch unter den von der Cysec geprüften Domains.
Selbst wenn z. B. eine Regulierung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde Mauritius bestehen würde, müsste die Betreibergesellschaft, wenn Anlegern in Deutschland Anlagen angeboten werden, über eine Erlaubnis der BaFin verfügen.
Soweit uns bekannt, verfügt die Cidma CORP bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Cidma CORP
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Cidma CORP bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform cidmacorp.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Cidma CORP investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 04.10.2022