
Handelsplattform Coindaq– Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Coindaq werden unter der Domain www.coindaq.io CFD-Handelsgeschäfte angeboten.
CFD-Handelsgeschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform Coindaq fungiert eine Firma Moonlight Capital Ltd., die ihren Sitz auf Dominica hat. Weder die Handelsplattform Coindaq noch deren Betreibergesellschaft, Moonlight Capital Ltd., verfügen in Deutschland über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Handelsgeschäfte im Bereich des CFD-Handels anzubieten.
Sie verstoßen damit gegen geltendes deutsches Recht bzw. das Kreditwesengesetz (KWG), wenn sie mit deutschen Verbrauchern CFD-Handelsgeschäfte abschließen.
Unabhängig davon warnte die britische Finanzmarktaufsicht (FCA) im Januar 2021 vor der Firma Coindaq und stellte fest, dass die Firma auch in Großbritannien nicht berechtigt sei, Finanzdienstleistungen zu erbringen.
Die vorgenannten Punkte lassen an der Seriosität der Firma Coindaq zweifeln.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Coindaq.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Coindaq investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 26.02.2021