
Internethandelsplattform cryptoindexoptions – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform cryptoindexoptions wird insbesondere ein Handel in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass cryptoindexoptions die erste Ressource sei und man zu Experten für Börsenmärkte und Aktien multinationaler Unternehmen gehen soll und man von einer zielstrebigen Leidenschaft und dem Ziel angetrieben werde, der führende Experte des Landes für die Aktienmärkte zu werden und einen sichtbaren Unterschied im Finanzleben der Menschen zu bewirken.
Außerdem wird auf der Webseite auch damit geworben, dass seit der Gründung im Jahr 2016 man mit den Börsenmärkten gewachsen sei und man das Wachstum der asiatischen Wirtschaft begleitet habe und ausgehend von einem Finanzportal, das mit dem Anbieten von Tagesendkursen begann, man heute zu einem Unternehmen herangewachsen sei, das sich auf eine Reihe von Prinzipien und Qualitätsdienstleistungen konzentriert habe, die mit den höchsten Standards weltweit vergleichbar seien und man Bitcoin handelt, kaufe und verkaufe und die Gewinne auf den liquidesten globalen Märkten in Bitcoin teile.
Es werden auch verschiedene ROI Gewinnzinsen angeboten, nämlich
- - bis zu 1,5 % täglich,
- - bis zu 2 % täglich,
- - bis zu 3 % täglich,
- - bis zu 5 % täglich,
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die cryptoindexoptions bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnhinweis der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC)
Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde, die SEC, hat auch die cryptoindexoptions in eine Liste von Unternehmen aufgenommen, die fälschlicherweise behaupten, in den Vereinigten Staaten registriert und zugelassen zu sein, wenn sie um Investoren werben bzw. in dieser Liste werden auch Unternehmen aufgeführt, die sich als in den USA registrierte Wertpapierfirmen ausgeben.
Möglichkeiten für Anleger der cryptoindexoptions
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der cryptoindexoptions bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform cryptoindexoptions.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform cryptoindexoptions investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 05.05.2022