
Internethandelsplattform CryptoStreetFX– Achtung
Von der Onlinehandelsplattform CryptoStreetFX werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Rohstoffe, Indizes, Kryptowährungen und Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass CryptoStreetFX ein weltbekannter Finanzdienstleister sei, der eine Reihe von Anlageprodukten anbietet, darunter Online-Handel und Devisen und die Hightech-Handelsplattform Kunden auf der ganzen Welt die Möglichkeit bieten würde, in über 1.000 Weltklasse-Anlagen zu investieren, darunter Devisen, Aktien, Rohstoffe und Indizes.
Weiterhin wird auf der Webseite ausgeführt, dass das Hauptziel sei, das Handelspotenzial durch modernste technologische Innovation und finanzielle Kompetenz freizusetzen und diese Vision auf gegenseitigem Vertrauen zwischen CryptoStreetFX und den Kunden basieren würde und man bestrebt sei, die Funktionen und Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern und einem das perfekte Handelserlebnis zu bieten, das heute verfügbar sei und die Werte Innovation, Transparenz und Wachstum seien und man Händlern eine freundliche, effiziente und professionelle Kundenbetreuung bieten würde, um ihre Handels- und Anlageerfahrung so fehlerfrei und angenehm wie möglich zu gestalten.
Es werden auch verschiedene Kontotypen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 250,00 bis US-$ 500.000,00 angeboten, nämlich
- - ein BASIC Konto,
- - ein SILBER Konto,
- - ein GOLD Konto,
- - ein PLATIN Konto,
- - ein DIAMANT Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die CryptoStreetFX bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnung der Aufsichtsbehörde Kanadas, OSC
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Kanadas, die Ontario Securities Commission (OSC), hat einen Warnhinweis veröffentlich, wonach CryptoStreetFX in Kanada bzw. Ontario nicht für den Handel mit Wertpapieren registriert ist.
Möglichkeiten für Anleger der CryptoStreetFX
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der CryptoStreetFX bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform cryptostreetfx.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform CryptoStreetFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.05.2022