
Onlineplattform GXCM – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform GXCM werden unter der Domain gxcm.finance u. a. der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) und Kryptowährungen angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Auch bei Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform GXCM sein soll, lässt sich dem Internetauftritt der Firma GXCM nicht entnehmen. Es fehlt ein rechtsverbindliches Impressum, dem im Übrigen auch zu entnehmen wäre, wer die verantwortlich handelnden Organe der Firma bzw. einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind.
Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) warnte am 13.08.2021 vor der Firma GXCM und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Firma nicht befugt wäre, über ihre Handelsplattform in Großbritannien die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten.
Die Firma GXCM verfügt auch in Deutschland über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen anzubieten und entsprechende Handelsgeschäfte, wie beispielsweise den Kryptowährungs- und den CFD-Handel, über die Handelsplattform abzuwickeln.
Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und damit gegen geltendes deutsches Recht.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform GXCM.
Anleger die bei der Internethandelsplattform GXCM investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 17.11.2021