
Onlineplattform InfinityFxMarket – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform InfinityFxMarket werden unter der Domain infinityfxmarket.net u. a. der Handel mit Kryptowährungen angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform InfinityFxMarket sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma InfinityFxMarket nicht zu entnehmen.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe einer entsprechenden Betreibergesellschaft und der Firma InfinityFxMarket sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Seitens der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) wurde am 14.09.2022 vor der Firma InfinityFxMarket gewarnt und mitgeteilt, dass das unter der Adresse: 10 Gorefield Road, Leverington, Großbritannien, ansässige Unternehmen über keine Erlaubnis der FCA verfügen würde, Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte in Großbritannien anzubieten.
Auch in Deutschland verfügt die Firma InfinityFxMarket über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform infinityfxmarket.net die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform InfinityFxMarket.
Anleger die bei der Internethandelsplattform InfinityFxMarket investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 08.11.2022