Onlineplattform M. Treasury Services – BaFin warnt
Hinsichtlich der M. Treasury Services hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie den hinreichend begründeten Verdacht hat, dass Unbekannte unter der Firmierung „M.TREASURY SERVICES“ mit angeblicher Zweigniederlassung in Frankfurt und mit angeblichem Sitz in Großbritannien, Anlegern in Deutschland Wertpapiere, nämlich eine Anleihe der Metalcorp Group S.A. und Aktien der „Porsche AG“ offerieren.
Dabei würde gegenüber den Anlegern der falsche Eindruck erweckt, dass es sich bei diesen Aktien um Aktien der Dr. ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft handelt. Eine Verbindung zu der tatsächlichen Porsche Aktiengesellschaft würde jedoch nicht bestehen, so die BaFin.
Auch würde auf der Homepage von M. Treasury Services, nämlich tfinanceservices.com, fälschlicherweise dargestellt, dass die M. Treasury Services von der „Central Bank of England“ reguliert würde. Dies ist laut BaFin falsch.
Auch würde, soweit auf der Webseite von tfinanceservices.com eine Marsh Treasury Finance (Dublin) Limited angegeben würde, keinerlei Zusammenhang zwischen dieser Gesellschaft und der M. Treasury Services bestehen.
Sofern Anlegern in Deutschland Wertpapiere, wie Anleihen oder Aktien, angeboten werden, muss vorher vom Anbieter ein Prospekt veröffentlicht werden, der von der BaFin gebilligt ist.
Von der BaFin wird der Prospekt darauf geprüft, ob er die grundsätzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und der Inhalt des Prospektes widerspruchsfrei ist, jedoch findet keine Prüfung des Inhalts auf dessen Richtigkeit statt.
Sofern ein Verkaufsprospekt allerdings unvollständige oder nicht zutreffende Angaben enthält oder kein Prospekt veröffentlicht worden ist, kann sich gegenüber einem Anbieter und Emittenten eine Haftung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ergeben.
Dienstleistungen von M. Treasury ServicesAuf der Homepage von M. Treasury Services wird dargestellt, dass die Dienstleistungen die Großhandlersvermittlung und die Ausführung von Finanzmarktinstrumenten in einer Reihe von Anlageklassen, darunter Schuldtitel, Derivate, Einlagen und OTC-Produkte, umfassen.
Des Weiteren wird auf der Webseite damit geworben, dass man stolz darauf sei, dass die Mitarbeiter während ihrer gesamten Reise M. Treasury Services begleitet haben und die enorme Erfahrung, die die Analysten mitbringen, von unschätzbarem Wert sei, wenn es darum geht, Trades auszuführen und sich einen Marktvorteil zu verschaffen und M. Treasury Services 1991 gegründet worden sei und man seitdem führend auf den weltweit großen Finanzhandelsmärkten sei.
Möglichkeiten für Anleger der M. Treasury ServicesSofern Anlegern von der M. Treasury Services Anleihen, insbesondere der Metalcorp Group S.A. oder Aktien, insbesondere etwa der „Porsche AG“, angeboten worden sind, ohne dass ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht worden ist, kann sich für einen Anleger unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch gegen den Anbieter als auch gegen den Emittenten auf Erstattung des Erwerbspreises gegen Übernahme der Anlage ergeben.
Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Die BaFin hat des Weiteren darauf verwiesen, dass die M. Treasury Services keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen seitens der BaFin habe.
Insoweit sind auch andere Ansprüche denkbar.
Anleger, die der M. Treasury Services Kapital für den Erwerb von Anleihen oder Aktien zur Verfügung gestellt haben und die über ihre rechtlichen Optionen Bescheid wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Anleger die bei der Internethandelsplattform M. Treasury Services investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 08.11.2022