
Onlinehandelsplattform Nova Invest – Achtung
Von der Internethandelsplattform Nova Invest werden Anlagen vor allem in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass Nova Invest ein multinationales schweizer Rohstoff- und Bergbauunternehmen mit Hauptsitz in Basel, Schweiz, und mit Sitz in Saint Helier, Jersey, sei.
Des Weiteren wird auf der Homepage damit geworben, dass Novartisinvest eine automatische Online-Investitionsplattform mit einem Team aus professionellen Händlern sei, das sich hauptsächlich auf den Kryptohandel über mehrere Börsen und Märkte konzentriere und man dank außergewöhnlicher Diversifikation der Anlagen in der Lage sei, für den Anleger stetige Erträge zu erwirtschaften.
Es werden auch verschiedene Anlagemodelle in Form von Plänen angeboten, nämlich
- - ein PREMIUM-PLAN für sechs Tage, mindestens $ 100,00, maximal $ 49.999,00, Empfehlungsbonus 10 %,
- - ein GOLD PLAN, für sechs Tage mindestens $ 50.000,00, maximal $ 99.999,00, Empfehlungsbonus 10 %;
- - ein PLATINUM PLAN, für sechs Tage, mindestens $ 100.000,00, maximal $ 1. Mio., Empfehlungsbonus 10 %.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust.
Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Auf der Webseite ist kein rechtsverbindliches Impressum vorhanden und es sind auf der Homepage auch keinerlei Angaben zu einer Regulierung durch eine Aufsichtsbehörde in Europa vorhanden.
Möglichkeiten für Anleger der Nova Invest
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in
- - Kryptowährungen,
- - Forex-
- - sowie Differenzkontrakten (CFD´s)
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Nova Invest, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von Nova Invest bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Nova Invest investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Nova Invest investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 30.08.2021