
NUMOROS 24 – BaFin ermittelt
Gegenüber der Betreiberin der Webseite numoros24.com, der German Financial Holding Inc., hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese angeblich in Dortmund ansässige Gesellschaft über keine Erlaubnis der Behörde nach dem Kreditwesengesetz (KWG) von Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen und auch keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten verfügt und das Unternehmen auch nicht von der BaFin beaufsichtigt wird.
Nach Meinung der BaFin begründen die Inhalte der Webseite numoros24.com die Annahme, dass seitens der German Financial Holding Inc. unerlaubt Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste in Deutschland angeboten werden.
Auf der Homepage von NUMOROS 24 wird damit geworben, dass man 1 Milliarde potentielle Kunden habe und eine 1 Millionen Kunden im 1. Jahr generieren will.
Weiterhin wird auf der Webseite dargestellt, dass die Vorbereitungen für die Gründung einer international agierenden Online-Bank bereits 2018 begonnen hätten und, noch bevor viele Banken auftauchten seien, man ein System entwickelt habe, um den Endkunden direkt ansprechen zu können.
Optionen für Anleger der NUMOROS 24
Anleger, die der NUMOROS 24 Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.
Sofern die NUMOROS 24 in Deutschland Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt, benötigt die Betreibergesellschaft, die German Financial Holding Inc., dafür eine Erlaubnis der BaFin.
Eine derartige Erlaubnis der BaFin besteht nach Angaben der Behörde nicht.
Soweit von NUMOROS 24 Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen ergeben.
Im Falle eines unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen können nach der Rechtsprechung nicht nur die Betreibergesellschaft, sondern auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. neu § 15 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die NUMOROS 24 Kapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.
Anleger die bei der Internethandelsplattform NUMOROS 24 investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.05.2022