
Onlinehandelsplattform Octigon – Achtung
Von der Internethandelsplattform Octigon werden Anlagen, insbesondere in Form von Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage von Octigon wir dargestellt, dass man mit einer Hebelwirkung von bis zu 1:400 handeln könne.
Weiterhin wird damit geworben, dass alles was man braucht, eine Internetverbindung und ein Gerät sei, mit dem man traden könne und Octigon von Menschen gegründet worden sei, mit Enthusiasmus und Leidenschaft, um in den Finanzmarkt einzusteigen und einer derer zu werden, dies es dort geschafft haben und man es mit viel Fachwissen in verschiedenen Bereichen, wie neue Technologie, Hochfrequenzhandel, Marktanalyse und Spezialisten, wie Mathematikern, Analysten, und mehr geschafft habe, Octigon aufzubauen.
Außerdem wird auf der Homepage auch dargestellt, dass man seit mehr als sechs Jahren die Kunden gestärkt habe, in dem man ihnen geholfen habe, die Kontrolle über ihr finanzielles Leben zu übernehmen.
Es werden auch verschiedene Kontotypen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € 3.500,00 bis € 100.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Basiskonto,
- - ein Standardkonto,
- - ein Pro-Konto,
- - ein VIP Konto.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Octigon bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Octigon
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Octigon bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform octigon.net investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Octigon investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 30.08.2021