
Internethandelsplattform Ox-tradeonlinex – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Ox-tradeonlinex werden u. a. Anlagen in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass die erste Aktivität durch Ausbildung von professionellen Händlern gekennzeichnet gewesen sei und man das Niveau der finanziellen Allgemeinbildung im Land gehoben habe und die sekundäre Leistung die Schaffung einer Grundlage für ausländische Investitionen und die Zusammenarbeit zwischen Investoren und Trader sei.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Ox-tradeonlinex am 24.01.2018 gegründet worden sei und der Wunsch, hohe Ergebnisse im Handel zu erreichen und seinen Platz an den Finanzmärkten zu finden, zu der Errichtung einer großen Organisation geführt habe und es das Ziel sei, erfolgreich mit Händler und Investoren zu arbeiten und in der Zukunft starke Beziehungen aufzubauen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Ox-tradeonlinex bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Ox-tradeonlinex
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Auch wenn keine Anlagen in Kryptowährungen in Form von Differenzkontrakten angeboten würden, kann es sich bei Anlagen in Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder um einen erlaubnispflichtigen Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder auch um einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel handeln.
Soweit von Ox-tradeonlinex bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform ox-tradeonlinex.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Ox-tradeonlinex investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 28.11.2022