
Onlinehandelsplattform Posco.capital – Achtung
Von der Internethandelsplattform Posco.capital werden Anlagen bzw. ein Handel in Kryptowährungen und Forex-Anlagen angeboten.
Nach Angaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde Großbritanniens, der FCA, handelt es sich bei der Posco.capital um einen Klon der von der FCA autoirisierten und regulierten Gesellschaft Posco Capital Partners PLC.
Auf der Homepage posco.capital wird dargestellt, dass die Gesellschaft ein Forex- und Kryptowährungshandelsunternehmen sei, das hohe und verschiedene Handelsplattformen nutzt, um das Maximum aus den kleinsten Veränderungen auf dem Weltmarkt herauszuholen.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Posco.capital einem eine Beteiligung an einem hochprofitablen Geschäft anbietet, das auf dem Devisenhandel und dem Handel mit Kryptowährungen basiert und das Unternehmen auf Investitionen in Kryptowährung spezialisiert sei, die zu einem festen Bestandteil unseres Lebens geworden seien.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Posco.capital bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA)
Nach einem Hinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Financial Conduct Authority (FCA), handelt es sich bei Posco.capital um eine Gesellschaft, die nicht bei der FCA registriert ist, also nicht der Aufsicht der FCA unterliegt und die ohne Genehmigung der FCA Finanzdienstleistungen anbietet.
Möglichkeiten für Anleger der POSCO.CAPITAL
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Auch wenn keine Anlagen in Kryptowährungen in Form von Differenzkontrakten angeboten würden, kann es sich bei Anlagen in Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder um einen erlaubnispflichtigen Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder auch um einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel handeln.
Soweit von der Posco.capital bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform posco.capital investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Posco.capital investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 22.01.2023