
Pricon Private Consulting AG – Achtung
von der Pricon Private Consulting AG werden Anlagen in Kryptowährungen und auch Aktien angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man neue Transaktionsmethoden und bewährte Anlagestrategien miteinander kombiniere, um den Kunden eine sichere Rendite zu versprechen.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass man stolz auf eine sehr hohe Kundenzufriedenheit sei und diese auf transparentem Handeln, nachhaltiger und langfristiger Vermögensentwicklung und einem transparenten und fairen Service basieren würde, der die Kunden nachhaltig zu Partnern macht und man sich verpflichtet, die Kunden in der finanziellen Vermögensanlage zu unterstützen, das heißt, dass man langfristig für die Kunden investieren würde.
Des Weiteren wird auf der Homepage ausgeführt, dass digitale Assets sich in den letzten Jahren in einer rasanten Weise entwickelt haben und sie nun fester Bestandteil der Portfolios von vielen Marktteilnehmern seien und neben den allseits bekannten Werten, wie z. B. Bitcoin, es eine Vielzahl an Werten gegeben würde, welche sich derzeit mit dem „Web 3“ befassen. Web 3 würde die nächste Plattform für das Internet darstellen und sich primär mit dem Aufbau dieser Infrastruktur befassen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Pricon Private Consulting AG bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Konkrete Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat vor dem Abschluss mit Geschäften mit der Pricon Private Consulting AG, mit angeblichem Sitz in Zürich, gewarnt und darauf verwiesen, dass die Pricon Private Consulting AG keine Erlaubnis hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlichkeit informieren, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte in Österreich nicht berechtigt ist.
Möglichkeiten für Anleger der Pricon Private Consulting AG
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Pricon Private Consulting AG bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform pricon.ag investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Pricon Private Consulting AG investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 26.05.2022