
Onlinehandelsplattform Relux Investment – Achtung
Die Internethandelsplattform Relux Investment bietet neben z. B. Anlagen in Akten u. a. Anlagen in Kryptowährungen an.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass die Relux Investment wie kein anderer Finanzdienstleister für das ganzheitliche Allfinanz-Konzept stehen würde und durch langjährige Erfahrung im Bereich der Finanzdienstleistungen man mit den Experten das beste für die Kunden bieten könne.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Relux Investment Menschen aller Klassen helfe, in finanziellen Angelegenheiten die richtigen und besten Entscheidungen zu treffen und jeder Kunde die für ihn am besten zugeschnittene Beratung und ein individuell zugeschnittenes Angebot enthält.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Konkrete Ermittlungen der BaFin
Hinsichtlich der reluxinvest.com wurde von der BaFin darauf hingewiesen, dass sie der Relux Investment PLC keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Von Relux Investment PLC würde dargestellt, dass man mit lizensierten Instituten in Deutschland zusammenarbeite. Dies wäre aber falsch, so die BaFin.
Nach der Meinung der BaFin begründen die Inhalte der Webseite reluxinvest.com sowie die der BaFin vorliegenden Unterlagen und Informationen die Annahme, dass von der Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte, vor allem ein Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden, ohne dass dafür eine Erlaubnis der BaFin gegeben ist.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Relux Investment bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Relux Investment
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Auch wenn keine Anlagen in Kryptowährungen in Form von Differenzkontrakten angeboten würden, kann es sich bei Anlagen in Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder um einen erlaubnispflichtigen Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder auch um einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel handeln.
Soweit von Relux Investment bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform reluxinvest.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Relux Investment investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 22.02.2023