
Onlinehandelsplattform Sinaracorp – Achtung
Die Internethandelsplattform Sinaracorp bietet insbesondere Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes etc., und Forex-Anlagen an.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man bei Sinaracorp mit der Zeit gehe und man bestrebt sei, die Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern, um den Bedürfnissen der Händler in dieser äußerst dynamischen Branche gerecht zu werden.
Des Weiteren wird auf der Webseite damit geworben, dass es die Vision sei, dass der kundenorientierte Ansatz die Bedürfnisse der Kunden in den Mittelpunkt der Tätigkeit gestellt wird und man bestrebt sei, ein dynamisches Umfeld zu schaffen, das den Händlern alle notwendigen Werkzeuge für ihre Handelserfahrung zur Verfügung stellt und ihnen dabei den größtmöglichen Respekt entgegenbringt.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von € 250,00 bis € 100.000,00 angeboten, nämlich
- - ein START Konto,
- - ein BRONZE Konto,
- - ein SILVER Konto,
- - ein GOLD Konto,
- - ein PLATINUM Konto,
- - ein EXCLUSIVE Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Sinaracorp bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Konkrete Ermittlungen der BaFin
Die BaFin hat darauf hingewiesen, dass sie der Betreibergesellschaft der Sinaracorp, der High Wealth Group Ltd., keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat und das Unternehmen nicht unter der Aufsicht der BaFin steht und auch nicht mit der beaufsichtigten Gesellschaft Sinara Financial Corporation (Europe) Ltd. verbunden sei.
Laut BaFin begründen die Inhalt der Homepage sinaracorp.com die Annahme, dass über die High Wealth Group Ltd. in Deutschland unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet.
Möglichkeiten für Anleger der Sinaracorp
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Sinaracorp bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform sinaracorp.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Sinaracorp investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 01.04.2022