
Onlineplattform Skysailbit – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Skysailbit wird unter der Domain skysailbit.com u. a. der Handel mit Kryptowährungen angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform Skysailbit fungiert eine Firma Skysailbit Inc., die über eine Niederlassung in München verfügen soll. Genauere Informationen zum Geschäftssitz finden sich jedoch nicht im Rahmen des Internetauftritts der Firma Skysailbit.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Skysailbit sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte mittlerweile klar, dass die Skysailbit Inc., die Betreiberin der Webseite skysailbit.com über keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen verfügen würde. Die vorgenannte Firma hätte auch keine Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Im Übrigen würde wahrheitswidrig eine Eintragung ins Handelsregister behauptet und eine Lizenzierung durch die BaFin suggeriert. Die in diesem Zusammenhang verwendeten Dokumente – so die BaFin – wären Fälschungen und würden nicht von der BaFin stammen.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Skysailbit.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Skysailbit investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 07.02.2023