
Onlinehandelsplattform Trade-Accord – Achtung
Von der Internethandelsplattform Trade-Accord wird ein Handel in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass die Investmentgesellschaft Trade-Accord eine einmalige Gelegenheit bieten würde, mit Kryptowährung Einkommen zu erzielen und Kryptowährung sich zu einem der schnell zahlenden Zahlungsinstrumente entwickelt habe, die online verwendet werden können.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Trade-Accord seit einiger Zeit im Geschäft sei und man digitale Kryptowährungszahlungen nutzen würde, um Gewinne zu erzielen und den Kunden die Möglichkeit geben würde, ohne direkte Beteiligung Gelder in Minig-Betriebe auf der ganzen Welt zu investieren und dies den Kunden die Möglichkeit geben würde, zu einem späteren große Einnahme zu erzielen.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 50,00 bis US-$ 9.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Starter Konto,
- - ein Silver Konto,
- - ein Gold Konto,
- - ein VIP Konto sowie
- - ein Infinite savings plan.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die TRADE-ACCORD bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CNMV)
Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der CNMV, ist TRADE-ACCORD nicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.
Möglichkeiten für Anleger der OKX
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der TRADE-ACCORD bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform trade-accord.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Trade-Accord investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 21.04.2022