
Onlinehandelsplattform Trade100fm – Achtung
Von der Internethandelsplattform Trade100fm werden Anlagen im Bereich des Forex-Handels und auch Futures auf Währungen, Aktien, Waren angeboten.
Auf Webseite der Handelsplattform trade100fm.net werden als Vorteile
- - die Einfachheit des Handelsprozesses,
- - Handel mit auf mehreren Konten,
- - gesichertes Datenübertragungssystem,
- - MT4 multifunktionale Handelsplattform,
- - garantierte Abhebung,
dargestellt. Auch wird damit geworben, dass Trade100fm ein Forexbroker sei, der mit mehr als 50.000,00 Händlern aus 18 Staaten zusammenarbeitet und einen brandneuen Handelsansatz mit niedrigen Marktspannen, dem Fehlen von erneuten Kotierungen, absolut transparente Geschäfte und innovative Handelstechnologien anbietet.
Es werden auch mehrere Kontoformen offeriert, nämlich ein
- - ein BASIC-Konto,
- - ein GOLD-Konto,
- - ein PLATINUM-Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Future-Kontrakten
Bei einem Handel in Form von Future-Kontrakten bestehen hohe Risiken bis hin zum Totalverlust.
Bei Futures verpflichten sich der Käufer und der Verkäufer, einen Basiswert zu einem festgelegten Preis am Ende der Laufzeit zu kaufen bzw. zu verkaufen. Dabei kann bei einem relativ geringen Einsatz, einer sog. Margin, eine große Hebelwirkung entstehen. Daraus ergeben sich auch entsprechende Verlustrisiken.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Warnhinweise der britischen Finanzaufsicht, Financial Contact Authority
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Großbritanniens, die FCA, hat darauf hingewiesen, dass Trade100fm in Großbritannien Finanzdienstleistungen ohne Genehmigung der FCA anbietet und von der FCA nicht autorisiert ist.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform Trade100fm und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die Trade100fm unseriös ist.
Soweit ersichtlich, verfügt die Trade100fm bzw. deren Betreibergesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin.
Optionen für Anleger der Trade100fm
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Trade100fm bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform trade100fm.net investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Trade100fm investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 12.10.2020