
Onlineplattform VenusFX – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform VenusFX werden unter der Domain venusfx.co u. a. der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) sowie der Handel mit Kryptowährungen angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Auch beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform VenusFX sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma VenusFX nicht zu entnehmen.
Auf der Homepage findet sich lediglich ein Hinweis darauf, dass die Firma VenusFX in London Niederlassungen hätte.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe einer entsprechenden Betreibergesellschaft und der Firma VenusFX sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte mittlerweile auch gemäß § 37 IV Kreditwesengesetz (KWG) offiziell klar, dass die Firma VenusFX, London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Inhalte auf der Webseite venusfx.co sowie Informationen, die der BaFin vorliegen würden, würden die Annahme rechtfertigen, dass die VenusFX Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringen würde.
Im Übrigen – so die BaFin – würde der Internetauftritt kein Impressum enthalten und keine Angaben zum vollständigen Unternehmensnamen, zur Rechtsform und zum Sitz der Gesellschaft.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform VenusFX.
Anleger die bei der Internethandelsplattform VenusFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 31.01.2023