
Onlineplattform Wallcoingroup – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Wallcoingroup wird unter der Domain wallcoingroup.net u. a. der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen ebenfalls nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform Wallcoingroup sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Wallcoingroup nicht zu entnehmen. Auch ein rechtsverbindliches Impressum findet sich nicht. Im Übrigen werden im Rahmen des Internetauftritts nicht die vertretungsberechtigten Organe der Firma Wallcoingroup oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft benannt.
Seitens der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) wurde bereits am 23.12.2021 vor der Firma Wallcoingroup gewarnt. In diesem Zusammenhang stellte die FCA fest, dass die Firma Wallcoingroup nicht berechtigt sei, in England über die Handelsplattform wallcoingroup.net Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anzubieten.
Auch in Deutschland verfügt die Firma Wallcoingroup über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt damit unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Wallcoingroup.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Wallcoingroup investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.02.2022