
Onlineplattform Wellington Holdings – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Wellington Holdings wird unter der Domain wellingtonholdings.com u. a. der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken
Der Handel mit sog. CFD´s ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Firma Wellington Holdings ist, ist dem Internetauftritt der Firma Wellington Holdings nicht zu entnehmen.
Es wird dort lediglich eine Anschrift in der Schweiz (Bleicher Weg 10, CH-8002 Zürich) angegeben, wobei die schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) mittlerweile vor der Firma Wellington Holdings warnte.
In Deutschland verfügt die Firma Wellington Holdings über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) anzubieten. Sie handelt deshalb ohne Erlaubnis der staatlichen Aufsichtsbehörde und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Dies wirft kein gutes Licht auf die Firma Wellington Holdings und Anleger sollten Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Wellington Holdings.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Wellington Holdings investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 29.09.2021