
Handelsplattform williampartners – Achtung
Von der Internethandelsplattform williampartners werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie Indizes, Rohstoffe und Aktien sowie Anlagen im Forex-Bereich angeboten.
Die Handelsplattform williampartners darf nicht verwechselt werden mit dem Unternehmen Williams Partners LP., bei dem es sich um ein Unternehmen in Tulsa, USA, im Bereich Energie und Rohstoffe, insbesondere Öl und Gas, handelt. Ob von der Handelsplattform der Name, der ähnlich wie der des amerikanischen Energieunternehmen ist, bewusst gewählt wurde, ist nicht bekannt.
Auf der Homepage www.williampartners.net wird damit geworben, dass die Handelsplattform ein internationaler renommierter Online-Broker ist, der sich darauf spezialisiert hat, Händlern qualitativ hochwertige Online-Dienstleistungen anzubieten und mit einem Team von hunderten von engagierten Handelsexperten und einem hervorragenden Analystenteam, williampartners weltweit tätig sei und seine Dienstleistung über eine breite Auswahl von Handelsplattformen anbietet.
Des weiteren wir auf der Homepage dargestellt, dass williampartners von Branchenveteranen gegründet und geführt wurde und sich als führender Anbieter von Online-Devisenhandel (Forex), Spread-Wetten und anderen damit verbundenen Dienstleistungen positioniert hat.
Es werden auch verschiedene Kontotypen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 500,00 bis US-$ 150.000,00 angeboten, nämlich
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Investorenwarnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA)
Von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FMA, wurde bezüglich der Handelsplattform williampartners eine Investorenwarnung veröffentlicht.
Die FMA hat dabei darauf hingewiesen, dass williampartners nicht berechtigt ist, konfessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung nicht gestattet ist.
Die FMA kann die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte oder natürliche juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich oder im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Konkrete Warnung der BaFin
Nach einem von der BaFin veröffentlichten Hinweis ermittelt die Behörde gegen die WilliamPartners sowie auch gegen die Equity-Broker AG, da Tatsachen die Annahme begründen würden, dass von den Gesellschaften in Zusammenarbeit unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht bzw. betrieben werden.
Die BaFin hat auch darauf hingewiesen, dass sie weder der Equity-Broker AG eine Genehmigung nach dem Wertpapierprospektgesetz erteilt hat noch die WilliamPartners Company und die Equity-Broker AG von der BaFin beaufsichtigt werden.
Die Gesellschaften WilliamPartners und Equity-Broker AG würden sich in Zusammenarbeit telefonisch an Anleger in Deutschland wenden und auch durch Ausgabe eines Zertifikats den falschen Eindruck erwecken, dass eine Genehmigung der BaFin vorliegen würde, so die BaFin.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform williampartners und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die williampartners unseriös ist.
Soweit ersichtlich, verfügt die williampartners bzw. deren Betreibergesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der williampartners
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der williampartners bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform williampartners.net investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform williampartners investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 19.11.2020