
Onlineplattform WiXi – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform WiXi wird unter der Domain wixi.co u. a. der Handel mit Kryptowährungen angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform WiXi fungiert eine Firma WiXi Inc.
Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma WiXi sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Weder die Betreibergesellschaft WiXi Inc. noch die Firma WiXi verfügen über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform wixi.co die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform WiXi.
Anleger die bei der Internethandelsplattform WiXi investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 14.11.2022