
Handelsplattform WorldFXM – Achtung!
Von der Handelsplattform worldfxm.com wird ein sog. Forex-Handel, also in Währungspaaren, sowie Anlagen bzw. ein Handel in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD ́s) auf verschiedene Basiswerte, wie Indizes, Edelmetalle, Öl, Aktien und Rohstoffe angeboten. Auch werden verschiedene Kontoarten, etwa
- ein Silber-Konto,
- ein Gold-Konto und
- ein Platin-Konto
Warnhinweise der österreichischen Finanzmarktaufsichtbehörde (FMA)
Die österreichische Finanzmarktausichtbehörde (FMA) hat bereits im Jahr 2018 eine Investorenwarnung veröffentlicht, dass die wordlfxm mit angeblichen Sitz auf den Marshallinseln, nicht berechtigt ist, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und ein Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) inklusive gleichwertigen Instrumenten dem Anbieter nicht gestattet ist.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform wordlfxm und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Wordlfxm hat, soweit auch Anlagen in Deutschland deutschen Anlegern angeboten werden, keine Erlaubnis der BaFin und, wie erwähnt, z. B. auch keine Erlaubnis der FMA.
Möglichkeiten für Anleger der wordlfxm
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD ́s und binäre Optionen auf
- Rohstoffe,
- Aktien,
- Indizes,
- Währungen und
- Kryptowährungen
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die wordlfxm, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der Wordlfxm.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform WorldFXM investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Stand: 02.04.2020