
Internethandelsplattformen 10CryptoMarket – Achtung
Von der Internethandelsplattform 10CryptoMarket werden Anlagen in Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf Aktien, Indizes etc. sowie Anlagen im Forex-Bereich und in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Webseite 10cryptomarket.com wird damit geworben, dass man den Anleger mit den neuesten erfolgreichen Handelstechniken und Strategien ausstattet, um ein außergewöhnliches Handelserlebnis zu haben und man gemeinsam ein hervorragendes Ergebnis erzielt.
Es wird auch damit geworben, dass man in 2005 gegründet worden sei und man Adressen in allen wichtigen Finanzzentren, wie London, Zürich, Singapur und Moskau habe.
Es würden auch verschiedene Kontovarianten angeboten, nämlich
- - ein MICRO Account
- - ein SILBER Account,
- - ein GOLD Account,
- - ein PLATINUM Account,
- - ein EXCLUSIVE Konto
mit unterschiedlichen Mindesteinzahlungen und einem unterschiedlichen Leistungsspektrum.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt über keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährugen können z. B. zum Einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährugen besteht in Wertschwankungen. Die Kryptowährugnen sind nicht durch einen realen Wert gedeckt. Auch kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsermittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was auch erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Investorenwarnung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA
Von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wurde eine Investorenwarnung veröffentlicht, wonach 10CryptoMarket nicht berechtigt ist, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und daher dem Anbieter der Handel auf eigene oder fremde Rechnung nicht gestattet ist.
Die FMA kann die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform 10CryptoMarket und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die 10CryptoMarket unseriös ist.
Möglichkeiten für Anleger der 10CryptoMarket
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Wer in Deutschland deutschen Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt unter Umständen auch eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die 10CryptoMarket, soweit bekannt, nicht. Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreiber derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zur äußersten Vorsicht geraten.
Soweit von der 10CryptoMarket bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform 10cryptomarket.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform 10CryptoMarket investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 02.08.2020