
AAAIntergalactic HochschildCapital Corp & Co. KG – keine Erlaubnis der BaFin
Zur AAAIntergalactic HochschildCapital Corp & Co. KG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese Gesellschaft über keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Investmentgeschäften seitens der BaFin verfügtund das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt wird.
Nach Ansicht der BaFin begründen die Inhalte der Webseite aaa-intergalactic-hochschildcap.eu sowie auch die Informationen, die der BaFin vorliegen, die Annahme, dass die Gesellschaft mit Anschrift in Frankfurt am Main unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Investmentgeschäfte in Deutschland anbietet.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass die AAAIntergalactic HochschildCapital ein Unternehmen der preisgekrönten AAA Intergalactic Investments Group (AAA INTERGALACTIC) – die erste Finanzgruppe sei, die sich der interplanetarischen und intergalaktischen Infrastruktur widmen würde und die primäre Mission der AAA Intergalactic Investments Group die Förderung eines gerechten Finanzierungssystems sei, das die Industrialisierung und eine bessere sozioökonomische Zukunft für die Jugend erleichtert.
Weiterhin wird auf der Webseite ausgeführt, dass es sich die AAAIntergalactic HochschildCapital zur Aufgabe gemacht habe, internationalen Co-Investoren direkt alternative Anlagemöglichkeiten zu bieten und Firmenkunden die Ressourcen ihrer Wahl zur Verfügung zu stellen und man transparent in den Aktivitäten und strikt in dem Risikomanagementsystem und Präferenzen sei.
Von der AAAIntergalactic HochschildCapital Corp & Co. KG werden u. a. Anlage- bzw. Investitionsmöglichkeiten in erneuerbare Energien, Infrastruktur und in der Landwirtschaft etc. angeboten.
Auf der Homepage wird auch noch damit geworben, dass man einfühlsam, flexibel, lösungsorientiert sei und innerhalb kürzester Zeit im besten Interesse des Kunden handeln würde und die Prioritäten ernst genommen würden und festen Bestandteil der Prioritäten sei und man flexibel sei und die erwiesene Innovationsfähigkeit eibringen und die bewährten Strategien und Lösungen zur Zufriedenheit der Kunden umsetzen würde.
Möglichkeiten für Anleger der AAAIntergalactic HochschildCapital Corp & Co. KG
Anleger, die der AAAIntergalactic HochschildCapital Corp & Co. KG Kapital für Anlagen zur Verfügung gestellt habe, sollten einem im Kapitalanlagerecht avisierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie gegeben sind.
Soweit verschiedene Anlagen angeboten werden, ohne dass dafür eine Erlaubnis der BaFin für Bankgeschäfte bzw. insbesondere Finanzdienstleistungen gegeben ist, kann sich für einen Anleger unter Umständen ein Schadensersatzanspruch ergeben.
Denn wenn Anlagen ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden, kann ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG (Kreditwesengesetz) bzw. § 15 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) begründet sein. Ein derartiger Schadensersatzanspruch kann sich dabei nicht nur gegen das Unternehmen bzw. den Emittenten selbst, sondern auch nach der Rechtsprechung auch gegen verantwortliche Personen bzw. Geschäftsführung richten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Anleger, die der AAAIntergalactic HochschildCapital Corp & Co. KG Kapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.
Anleger die bei der Internethandelsplattform AAAIntergalactic HochschildCapital Corp investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 27.09.2022