
Internethandelsplattform Abaton Finance – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Abaton Finance werden insbesondere Anlagen in Kryptowährungen, vor allem in Bitcoin, angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man ein Team aus Experten für Blockchain-Programmierung, IT-Ingenieuren, Produktdesignern, Vermarktern und Analysten sei, die die Talente vereinen, um innovative und profitable Lösungen zu konzipieren und zu entwickeln und der Schwerpunkt auf den Finanzmärkten liegen würde und man die Märkte untersuchen würde, um Chancen zu identifizieren, die man mit automatisierten Lösungen nutzen könnte.
Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass man bisher das Vertrauen von über 85.000 Privatkunden und über 2.000 Geschäftskunden gewonnen habe und es die Mission sei, professionelle Dienstleistungen zu erbringen und konsequent danach zu streben, die größte Zufriedenheit jedes Kunden zu erreichen.
Es werden auch verschiedene Pläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen angeboten, nämlich zum einen tägliche ROI Pläne, also
- - ein Silver Plan mit 2 % täglich für fünf Tage,
- - ein Gold Plan mit 2,5 % täglich für fünf Tage,
- - ein Diamond Plan mit 3 % täglich für fünf Tage.
Zum anderen werden noch Langzeitpläne offeriert, nämlich
- - ein Beginner Plan,
- - ein Business Plan,
- - ein VIP Plan.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Abaton Finance bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnhinweis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA)
Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat auch die Abaton Finance auf ihre Warnliste gesetzt.
Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.
Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.
Möglichkeiten für Anleger der Abaton Finance
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Abaton Finance bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform abatonfinancelimited.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Abaton Finance investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 26.05.2022