
Onlinehandelsplattform ABSystem – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform ABSystem werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes, sowie Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass Arbitrage-Bot eine bequeme Handelsstrategie sei, mit der Anleger mit minimalen Risiken verdienen können, zusätzlich zu der Hilfe von Spezialisten und das System gleichzeitig alle Vermögenspreise auf der ganzen Welt prüfen würde und es im Land mit dem niedrigsten Preis kauft und verkauft im Land mit dem höchsten Wechselkurs.
Außerdem wird auf der Webseite damit geworben, dass man verstehe, was Händler wollen und man daher wisse, was sie brauchen und sich aus diesem Grund auch die Handelsdienstleistungen von ABSystem für Händler aller Hintergründe und Wissensstufen, von denen, die noch nie zuvor gehandelt haben, bis hin zu erfahrenen Branchenprofis, eignen.
Es werden auch verschiedene Kontotypen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 500,00 bis US-$ 50.000,00 angeboten, nämlich
- - ein SILVER Konto,
- - ein GOLD Konto,
- - ein PLATINUM Konto,
- - ein DIAMAND Konto.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die ABSystem bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
BaFin ermittelt gegen ABSystem
Die BaFin hat in einem Hinweis klargestellt, dass die Betreibergesellschaft der Handelsplattform abystems.pro, der Donnybrook Consulting Ltd., keine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen hat und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nach Auffassung der BaFin begründen die Inhalte der Homepage der ABSystem sowie die der BaFin bekannten Informationen und Unterlagen die Annahme, dass seitens der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht werden.
Die BaFin ermittelt insoweit
Möglichkeiten für Anleger der ABSystem
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der ABSystem bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform absystem.pro investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können
Anleger die bei der Internethandelsplattform ABSystem investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 25.09.21