Onlinehandelsplattform AceTopFinancial - Achtung
Von der Internethandelsplattform AceTopFinancial werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s), offenbar auch vor allem auf Kryptowährungen, sowie auf andere Basiswerte und ein Forex-Handel, angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass man einen sofortigen Zugriff auf die beliebtesten Kryptokonferenzen, die direkt auf der Plattform verfügbar seien, nämlich Bitcoin, Biton- Cache, Light Coine, Dash, Iterium und Ripple, erhalten könne.
Auf der Homepage wird auch damit geworben, dass AceTopFinancial allen Kunden den besten Kundensupport bietet und ein internationaler Online-Broker sei, der Privatanlegern und institutionellen Anlegern Zugang zu über 200 handelbaren Instrumenten aus sechs Anlageklassen bietet und das Unternehmen weltweit erfolgreich tätig sei und großen Wert darauf lege, allen Kunden professionelle und zuverlässige Dienstleistungen zu bieten.
Es wird auch dargestellt, dass es die Mission von AceTopFinancial ein kundenorientiertes Modell bereitzustellen, das maßgeschneiderte Handelsfunktionen über seine Plattformen mit der breitesten Produktpalette kombiniert, um die beste Preisgestaltung, Ausführung und Liquidität zu bieten.
Es werden auch verschiedene Kontoformen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und verschiedenen Mindesteinzahlungen von US-$ / € 250,0 bis US-$/€ 100.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Micro Account,
- - ein Conto standard,
- - ein Account premium,
- - ein Conto VIP.
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Royal Trades bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnhinweis der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde
Die CNMV, die Finanzmarktaufsichtbehörde Spaniens hat auch darauf hingewiesen, dass AceTopFinancial nicht befugt ist, die in den spanischen Gesetzen über die Wertpapiermärkte genannten Wertpapierdienste zu erbringen, zu dem auch die Anlageberatung gehört und auch nicht befugt ist, Hilfsdienstleistungen zu den sog. Finanzinstrumenten zu erbringen.
Möglichkeiten für Anleger der AceTopFinancial
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der AceTopFinancial bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform acetopfin.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform AceTopFinancial investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 22.07.2021