
Adlerstein365 Group – BaFin warnt
Von der Adlerstein365 Group wird unter adlerstein365.de eine Tätigkeit als Investmenthaus angeboten.
Warnhinweis der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bezüglich der Adlerstein365 Group, Zurich, Schweiz, darauf verwiesen, dass sie dem Unternehmen keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat.
Außerdem steht die Adlerstein365 Group nach Angaben der BaFin nicht unter ihrer Aufsicht.
Die Adlerstein365 Group würde allerdings fälschlich behaupten, dass sie eine Erlaubnis der BaFin habe, so die BaFin.
Nach Auffassung der BaFin sprechen die Inhalte der Homepage der Adlerstein365 Group dafür, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen im Inland betreibt bzw. erbringt.
Warnung der FINMA vor der Adlerstein365 Group
Die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde, FINMA, hat die Adlerstein365 Group auf ihre Warnliste aufgenommen.
Bei der FINMA wird eine Warnliste geführt, auf der Unternehmen und Personen stehen, gegen die von der FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet wurden, der Verdacht jedoch nicht weiter abgeklärt werden konnte, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann auch ein Hinweis in dieser Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der Firma eine erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Eine Aufnahme in die Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die von den angegebenen Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Soweit die FINMA aber Unternehmen in dieser Warnliste führt, weist sie daraufhin, dass diese über keine Bewilligung der FINMA verfügen.
Möglichkeiten für Anleger der Adlerstein365 Group
Wenn ein Unternehmen bestimmte Anlagen in Deutschland anbietet, benötigt dafür eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Adlerstein365 Group nach Angaben der BaFin nicht.
Von derartigen Gesellschaften werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Renditen angeboten. Derartigen Gesellschaften ist aber das Angebot von derartigen Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von der Adlerstein365 Group ohne Erlaubnis der BaFIn Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Anlagegesellschaft selbst auch als deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Adlerstein365 Group Kapital investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollten, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründen werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Adlerstein365 Group – BaFin warnt investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 20.05.2021