ALG Wealth Management GmbH – BaFin ermittelt
Bezüglich der ALG Wealth Management GmbH mit angeblicher Anschrift in Berlin, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese als Betreiber der Webseite algwealthmanagement.com über keine Erlaubnis der Behörde nach dem Kreditwesengesetz (KWG) für Bankgeschäfte oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Über die Webseite algwealthmanagement.com würde die ALG Wealth Management GmbH eine Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Festgeldanlagen in US-Dollar anbieten, so die BaFin. Außerdem würde auch noch eine Crowdinvesting-Plattform betrieben.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass die ALG Wealth Management GmbH das Finanzhaus der Apple Leisure Group als Vermögensverwaltungsgesellschaft fungiere und seit der Gründung der Apple Leisure Group für deren Finanzgeschäfte verantwortlich sei.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass sich mit mehr als 50 Jahren Erfahrung das Unternehmen durch sein breites und tiefes Fachwissen auszeichnet und man mit der Entscheidung, das Geschäft im europäischen Raum weiter auszubauen, die ALG Wealth Management im Jahr 2021 in Berlin eröffnet worden sei und man seit der Gründung mit der klassischen aktiven Anlagemethode handeln würde. Aktives, analysebasiertes Investieren sei Teil der Anlagestrategie und dies würde konkret bedeuten, dass man in einem ersten Schritt Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung und deren Einfluss auf die Aktienmärkte erstellt und in einem zweiten Schritt man die Unternehmen analysiert.
Möglichkeiten für Anleger der ALG Wealth Management GmbH
Anleger, die der ALG Wealth Management GmbH Kapital zur Verfügung gestellt haben und Probleme, z. B. mit einer Aus- oder Rückzahlung von Kapital haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Beratung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie gegeben sind.
Soweit von der ALG Wealth Management GmbH nach den Hinweisen der BaFin eine Anlageberatung und eine Vermögensverwaltung betrieben wird und auch Festgeldanlagen angeboten werden, werden damit Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) bzw., auch z. B. im Hinblick auf Festgeldanlagen, Bankgeschäfte bzw. Einlagengeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG betrieben.
Für derartige Wertpapierdienstleistungen bzw. Bankgeschäfte benötigt die ALG Wealth Management GmbH aber eine Erlaubnis der BaFin. Eine derartige Erlaubnis wurde der ALG Wealth Management GmbH aber nach Angaben der BaFin nicht erteilt.
Soweit von der ALG Wealth Management GmbH ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen, etwa in Form von Festgeldanlagen, angeboten werden bzw. auch eine Anlageberatung und Vermögensverwaltung betrieben wird, ohne dass dafür eine Erlaubnis der BaFin besteht, können sich Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Fall eines unerlaubten Betreibens derartiger Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die anbietende Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Auch andere Schadensersatzansprüche sind denkbar, wenn z. B. eine Anlageberatung fehlerhaft war.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die bei ALG Wealth Management GmbH angelegt haben.
Anleger, die bei ALG Wealth Management GmbH investiert haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform ALG Wealth Management GmbH investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 28.04.2022