Onlineplattform AlpenFX – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform AlpenFX werden unter der Domain alpenfx.com Forex-Handelsgeschäfte angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Forex Handel – hohe Risiken
Beim Forex-Handel handelt es sich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares. Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.
Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde im Rahmen einer Presseveröffentlichung vom 10.03.2021 gemäß § 37 IV Kreditwesengesetz (KWG) mitgeteilt, dass die Betreibergesellschaft der Handelsplattform alpenfx.com, eine Firma AlpenFX Ltd., über keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen verfügen würde.
Die Inhalte der Webseite alpenfx.com würden die Annahme rechtfertigen, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbieten würde.
Im Übrigen wies die BaFin – dies ist die für Deutschland zuständige deutsche Aufsichtsbehörde – daraufhin, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten Kreditinstitut AlpenBank AG, Insbruck, und der Handelsplattform alpenfx.com bestehen würde. Die Behauptung, es würde sich bei der Handelsplattform alpenfx.com um die Onlineplattform der AlpenBank AG handeln, wäre nicht zutreffend.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis und verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz.Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform AlpenFX.
Anleger die bei der Internethandelsplattform AlpenFX investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 24.03.2021