Internethandelsplattform Altor Equity Partners – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Altor Equity Partners werden verschiedene Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man mit Hilfe vom Altor Equity Partners Geld verdienen könne, ohne das Zuhause zu verlassen, und mehr noch, ohne riskante Entscheidungen zu treffen und man ein System entwickelt habe, das in 3 Anlageplänen ein konstantes passives Einkommen garantiert.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass man professionelle, fortschrittliche Tools verwenden würde, die durchschnittlichen Benutzern nicht zur Verfügung stehen und die Analysen jedes Verlustrisiko diversifizieren und das Kapital des Unternehmens das Handeln der Mitarbeiter garantiert, denn der Gewinn sei den Anlegern garantiert.
Es werden auch verschiedene Investitionspläne mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 50,00 bis US-$ 5.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Basic Plan,
- - ein Prämie Plan,
- - ein Höchste Plan.
Weiterhin wird auch noch dargestellt, dass man durch die Nutzung von Altor Equity Partners je nach gewählten Anlageplan einen garantierten Tagesgewinn von 3 % bis 5 % habe.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Altor Equity Partners bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Altor Equity Partners
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Altor Equity Partners bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform altor-equity.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Altor Equity Partners investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 14.04.2022