Onlineplattform Amicus Invest – Achtung
Von der Internetplattform Amicus Invest werden Spar- bzw. Festgeldanlagen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man den kostenlosen Beratungsservice für die Investition anbietet und man eines der Produkte wählen und die besten Zinssätze, die heute verfügbar seien, genießen soll und man jetzt mit dem Sparen und Investieren in seine Zukunft beginnen soll.
Weiterhin wir auf der Webseite damit geworben, dass Amicus Investment Ltd. 2011 gegründet worden sei, um Investitionsvereinbarungen anzubieten und Kunden für ihre Ersparnisse eine vereinbarte Festverzinsung erhalten und aufgrund des weltweiten Kundenstamms der Gesellschaft die Anlageprodukte in allen wichtigen Währungen gezeichnet werden können und die Renditen unabhängig von der Währungswahl gleich seien.
Es werden auch verschiedene Spar- bzw. Festgeldanlagen angeboten, nämlich
- - ein Amicus-Bonusgeldkonto mit derzeit 3 % Zinsen + 1 % Bonuszinsen pro Jahr mit einer festen Laufzeit,
- - ein Amicus regelmäßiger Sparplan mit Laufzeiten von ein bis zehn Jahren und Zinsen von derzeit 6,00 % bis 10,00 % pro Jahr,
- - ein Amicus Single Investment Plan mit Laufzeiten von 3 bis 120 Monate und Zinsen von momentan 4,00 % bis 9,50 %.
Möglichkeiten für Anleger der Amicus Invest
Anleger, die der Amicus Invest Kapital zur Verfügung gestellt haben und Schwierigkeiten haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Optionen für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.
Bank- bzw. Einlagengeschäft
Wenn Anlegern in Deutschland von Amicus Invest Spar- bzw. Festgeldanlagen angeboten werden, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. neu des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
Im Fall eines derartigen Bank- bzw. Einlagengeschäfts benötigt der Anbieter aber, soweit er entsprechende Anlagen in Deutschland deutschen Anlegern anbietet, eine vorherige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Über eine derartige Erlaubnis der BaFin verfügt aber Amicus Invest, soweit bekannt, nicht.
Soweit Amicus Invest eine Adresse in Wien, Zürich, auf der Homepage angibt, verfügt die Gesellschaft, soweit bekannt, auch nicht über eine Erlaubnis der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).
Soweit von Amicus Invest Anlagegeschäfte betrieben werden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger eine Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bank- bzw. Einlagengeschäften begründen lassen.
Im Fall eines unerlaubten Betreibens von Bank- bzw. Einlagengeschäften können sowohl die Gesellschaft selbst als auch nach der Rechtsprechung in Deutschland verantwortliche Personen von Amicus Invest auf Schadensersatz haften.
Auch weitere Ansprüche sind denkbar.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Amicus Invest Kapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, wie das eingezahlte Kapital wieder realisiert werden kann.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Amicus Invest investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 9.06.2022