
Internethandelsplattform Attiora PTY LTD – BaFin ermittelt
Hinsichtlich der Attiora PTY LTD mit Adresse in Australien, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Erlaubnis der Behörde nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt und die Attiora PTY LTD nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.
Nach Ansicht der BaFin begründen die Inhalte der Homepage attiora.uk.com sowie auch die Informationen und Unterlagen, die der Behörde vorliegen, die Annahme, dass seitens der Attiora PTY LTD unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
In deutschsprachigen Broschüren und Präsentationen würde die Gesellschaft mit der Möglichkeit des einfachen Investierens und einem Empfehlungsprogramm werben und Kundinnen und Kunden würden aufgefordert, ihre Kryptowerte auf das Unternehmen zu übertragen und einen „Plan“ zu eröffnen, so die BaFin.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass es sich bei Attiora um über 3.000 Handelsinstrumente handeln würde, die darauf ausgelegt seien, die Kapitalisierung des Unternehmens und den Gewinn der Anleger zu steigern und man sehr hohe Gewinne für alle Investoren erziele, indem man die Technologien des Roboterhandels, des Spothandels (CRYPTO), des Margenhandels, der ICO-Investitionen, der Risikoinvestitionen und der Beteiligung verwenden würde.
Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass Attiora eine unverwechselbare Maschine zur Generierung von Tagesgewinnen in Millionenhöhe sei und die Verfügbarkeit des Handels für jeden der Anleger und das Erzielen hoher Gewinne ohne besondere Börsenkenntnisse dank Attioras Einsatz der eigenen einzigartigen Handelstechnologien zur Steuerung des Prozesses des Abschlusses von Transaktionen im automatischen Modus ermöglicht würde.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Attiora PTY LTD bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Attiora PTY LTD
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von Attiora PTY LTD bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform attiora.uk.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Attiora PTY LTD investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 16.06.2022