
Onlinehandelsplattform baronsvc – BaFin ermittelt
Von der Internethandelsplattform baronsvc werden vor allem Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, und Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass man diese mit Blick auf den ehrgeizigen Investor konzipiert habe, der außergewöhnliche Leistungen erzielen möchte und man die Funktionen auf die spezifischen Bedürfnisse derer zugeschnitten habe, die entschlossen sind, auf dem Finanzmarkt erfolgreich zu sein.
Außerdem wird auf der Homepage auch damit geworben, dass die Handelsplattform die fortschrittlichste sei, die man in der Branche finden könne und die Instrumente, die man zur Verfügung stelle, sorgfältig ausgewählt und so ausgerichtet seien, dass der Anleger überdurchschnittlich erfolgreich werden könne und die Nutzung aller Gadges der Barons VC-Plattform die bestmöglichen Chancen auf dem CFD-Markt bieten würde.
Es werden auch verschiedene Kontotypen mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum angeboten, nämlich
- - ein BASIS Konto,
- - ein SILBER Konto,
- - ein GOLD Konto,
- - ein PLATIN Konto,
- - ein DIAMANT Konto.
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Einschreiten der BaFin
Gegenüber der Betreibergesellschaften von baronsvc, der Atlantis Technology Group Ltd. und der Kolusha OU und der FMR International OU hat die BaFin nach einer eigenen Mitteilung der Behörde eine sofortige Einstellung einer unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Auf der Plattform baronsvc.com könnten Kunden Handelskonten eröffnen, über die dann Anlagen in Form von Differenzkontrakten, Kryptowährungen und Forex-Anlagen abgeschlossen werden könnten, wobei Mitarbeiter von baronsvc dabei eigenverantwortliche Anlageentscheidungen treffen würden, so die BaFin.
Damit erbringen die Betreibergesellschaften von baronsvc nach Auffassung der BaFin gewerbsmäßig eine Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über eine dafür notwendige Erlaubnis der Behörde verfügen die Betreibergesellschaften nicht.
Möglichkeiten für Anleger der baronsvc
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der baronsvc bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform baronsvc.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform baronsvc investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 20.07.2021