Onlinehandelsplattform BinoTrader – Achtung
Von der Internethandelsplattform BinoTrader werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) auf verschiedene Basiswerte, wie Aktien, Indizes etc., und Forex-Anlagen angeboten.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass man den Kunden die Möglichkeit gebe, mit dem Handel mit einem Mindestbetrag auf ihrem Konto zu beginnen und erfahrene Finanzexperten Kunden dabei helfen, Handelsstrategien zu formen und erfolgreiche Transaktionen durchzuführen.
Des Weiteren wird auf der Webseite damit geworben, dass jedes Mitglied des Teams täglich arbeite, um die optimalen Arbeitsbedingungen auf den Finanzmärkten zu verbessern, die BinoTrader -Kunden zur Verfügung stehen und man sich bemühe, einen Service zu schaffen, der für jeden Händler ideal ist.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die BinoTrader bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Konkrete Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat vor dem Abschluss mit Geschäften mit der BinoTrader, mit angeblichem Sitz in Graz, gewarnt und darauf verwiesen, dass BinoTrader keine Erlaubnis hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlichkeit informieren, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte in Österreich nicht berechtigt ist.
Möglichkeiten für Anleger der BinoTrader
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der BinoTrader bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform binotrader.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform BinoTrader investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 20.12.2022