Internethandelsplattform Bit-coinout – Achtung
Die Onlinehandelsplattform Bit-coinout bietet insbesondere ein Handel in Kryptowährungen an.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass Bit-coinout ein privates Finanzunternehmen sei und die Spezialität der Krypto-Handel durch verschiedene hochmechanisierte Mining-Tools mit jahrelanger solider Partnerschaft mit der Blockchain-Industrie sei und man mit den fünf beliebtesten Coins, darunter Bitcoin, Bitcoin Cash, Ethereum, Litecoin und Dogecoin handeln würde und man immer über Trends und Veränderungen auf dem Kryptomarkt auf dem Laufenden sei und den Investoren daher hohe und zuverlässige Investitionspakete biete.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass die jahrelange Kryptoerfahrung den Vorteil auf dem Kryptomarkt verschaffe und bei Bit-coinout man Kryptowährung mit einer hohen Anlagerendite maximiere und die beispiellose Professionalität ein sicherer Indikator für den Krypto-Erfolg sei man bestrebt sei, sicherzustellen, dass alle Investoren mit äußerster Aufrichtigkeit und einzigartiger schneller Reaktion arbeiten.
Es werden auch verschiedene Investitionspläne einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 50,00 bis US-$ 10.000,00 angeboten, nämlich
- - ein STANDARD Plan mit 10 % nach drei Tagen,
- - ein PROFI Plan mit 15 % nach fünf Tagen,
- - ein PRÄMIE Plan mit 20 % nach sieben Tagen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Bit-coinoutbzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CNMV)
Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der CNMV, ist Bit-coinoutnicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.
Möglichkeiten für Anleger der Bit-coinout
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Soweit von der Bit-coinoutbzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bit-coinout.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Bit-coinout investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 01.04.2022