Internethandelsplattform Bit Mine Network – Ermittlungen der BaFin
Hinsichtlich der Onlinehandelsplattform Bit Mine Network hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die Bitminenetwork PLC, Großbritannien, keine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat und das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt wird.
Ein auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlichtes Zertifikat über die Eintragung der Bitminenetwork PLC im britischen Handelsregister würde sich dort nicht bestätigen lassen, so die BaFin.
Nach Meinung der BaFin begründen die der Behörde vorliegenden Informationen und Unterlagen sowie die Inhalte der Webseite bitminenetwork.com die Annahme, dass von der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht werden.
Von Bit Mine Network werden etwa Forex-Anlagen und Anlagen in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird ausgeführt, dass Bit Mine Network ein langfristiges, sicheres und profitables Institutionsprogramm sei, dass für den Handel auf dem Forex-Markt unterstützt wird.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass man 2015 mit der radikalen Idee gestartet sei, dass jeder, überall, in der Lage sein sollte, einfach und sicher digitale Währungen zu minen und zu handeln und man heute eine vertrauenswürdige und einfach zu bedienende Plattform für den Zugang zur breiteren Kryptowirtschaft anbietet.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Bit Mine Network bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Bit Mine Network
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Auch wenn keine Anlagen in Kryptowährungen in Form von Differenzkontrakten angeboten würden, kann es sich bei Anlagen in Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder um einen erlaubnispflichtigen Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder auch um einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel handeln.
Soweit von der Bit Mine Network bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitminenetwork.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Bit Mine Network investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 31.01.2023