Onlineplattform Bit Times – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Bit Times wird unter der Domain bit-times.net u. a. ein Handel für digitale Vermögenswerte angeboten, wobei die Firma Bit Times sichere und vertrauenswürdige Dienstleistungen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten und die Vermögensverwaltung für Millionen von Nutzern in mehr als 120 Ländern weltweit zur Verfügung stellen würde.
Seitens der Firma Bit Times wird angeblich der Kryptowährungshandel angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Dem Internetauftritt von bit-times.net können weder ein Impressum, die Rechtsform oder eine vollständige Anschrift des Unternehmenssitzes entnommen werden. Den Geschäftsbedingungen auf der Trading-Plattform zufolge handelt es sich um ein mongolisches Unternehmen.
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Bit Times sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Bit Times ebenfalls nicht zu entnehmen.
Die Firma Bit Times verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform bit-times.net die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Bit Times.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Bit Times investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 11.10.2022