
Handelsplattform bitcapCM – Achtung
Von der Internethandelsplattform bitcapCM werden Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte und ein Forex-Handel angeboten.
Auf der Homepage bitcapcm.com wird damit geworben, dass bitcapCM weltweit präsent ist und Kunden auf der ganzen Welt betreut. Außerdem wird dargestellt, dass bitcapCM nichts anderes will, als Erfolg für seine Kunden, weshalb ein Zugang zu den aktuellsten Informationen aus der Welt des Devisenhandels geboten wird.
Es werden auch verschiedene Kontovarianten mit einem unterschiedlichen Leistungsspektrum und unterschiedlichen Mindesteinzahlungen von US-$ 250,00 bis US-$ 10.000,00 angeboten, nämlich
- - ein Konto BASIC,
- - ein Konto STANDARD,
- - ein Konto ERWEITERT,
- - ein Konto VIP PRO,
- - ein Konto VIP-Premium.
Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken.
Es droht ein Totalverlust.
Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.
Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursausschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden.
Hohe Risiken beim Forex-Handel
Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigen oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.
Investorenwarnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA)
Von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FMA, wurde bezüglich der Internethandelsplattform bitcapCM bzw. deren Betreibergesellschaft, KLDC Technical Systems, eine Investorenwarnung veröffentlicht.
Die FMA hat dabei darauf hingewiesen, dass bitcapCM bzw. KLDC Technical Systems nicht berechtigt sind, konzessionspflichte Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung nicht gestattet ist.
Die FMA kann die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte oder natürliche juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich oder im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich der Handelsplattform bitcapCM und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde. Dies muss nicht zwingend bedeuten, dass die bitcapCM unseriös ist.
Soweit ersichtlich, verfügt die bitcapCM bzw. deren Betreibergesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin.
Optionen für Anleger der bitcapCM
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakten angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Dafür benötigt die Betreibergesellschaft der bitcapCM eine Erlaubnis der BaFin, über die diese nicht verfügt.
Soweit von der bitcapCM bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitcapcm.com investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitcapCM investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 06.10.2020