
Onlinehandelsplattform Bitcoin Buyer – BaFin ermittelt
Hinsichtlich der Internethandelsplattform Bitcoin Buyer hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die Betreiber der Handelsplattformen bitcoin-buyer.de sowie bitcoin-buyer.app/de/ keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen haben und die Verantwortlichen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen.
Nach Auffassung der BaFin begründet der Inhalt der Webseite und die der BaFin vorliegenden Informationen die Annahme, dass vom Betreiber der Plattform Geschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbracht werden.
Auf bitcoin-buyer.de würde ausgeführt, dass alle Partner-Makler von Tier-1-Regulierungsbehörden, wie der britischen FCA oder der australischen ASIC, reguliert seien. Der BaFin würden jedoch keine Informationen zu einer tatsächlichen Zusammenarbeit der Plattform mit regulierten Maklern vorliegen, so die BaFin.
Die BaFin ermittelt insoweit.
Von Bitcoin Buyer Smart Trade wird insbesondere ein Handel in Kryptowährungen, wie vor allem Bitcoin, angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass man so viele Informationen wie möglich über Trading-Strategien gesammelt habe und diese in die Entwicklung des Produktes investiert habe, um dem Anleger das Trading zu erleichtern.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Bitcoin Buyer ein sehr beliebter Trading-Roboter sei und man es seit 2015 geschafft habe, die Nutzerbasis auf fast 100k zu vergrößern und Bitcoin Buyer mit einigen der renommiertesten Broker in der Branche zusammenarbeiten würde.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. b. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Warnhinweise der BaFin
Hinsichtlich Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen teilweise unerbeten bzw. unaufgefordert angesprochen werden und zu Einzahlungen verleitet werden, die dann verloren sind.
Möglichkeiten für Anleger der Bitcoin Buyer
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in
- - Kryptowährungen,
- - Forex-
- - sowie Differenzkontrakten (CFD´s)
getätigt haben.
Wer in Deutschland Anlegern derartige Anlagen anbietet, benötigt auch unter Umständen eine Erlaubnis der BaFin. Über eine derartige Erlaubnis verfügt die Bitcoin Buyer, soweit bekannt, nicht.
Von derartigen Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit von hohen Gewinnen angeboten. Den Betreibern derartiger Handelsplattformen ist das Angebot derartiger Anlagen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin nicht gestattet. Von der BaFin wird daher auch zur Vorsicht geraten.
Soweit von Bitcoin Buyer bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitcoin-buyer.de investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Bitcoin Buyer investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 31.10.2021