Internethandelsplattform Bitcoin Fast Profit – Achtung
Von der Onlinehandelsplattform Bitcoin Fast Profit werden Anlagen in Kryptowährungen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass Bitcoin Fast Profit sich mit weltweit führenden Maklerfirmen zusammengetan habe, die erstklassige Handelsdienstleistungen anbieten, über effiziente Bankoptionen verfügen und eine hervorragende Kundenbetreuung bieten.
Weiterhin wird auf der Webseite damit geworben, dass Bitcoin Fast Profit Community-Mitglieder mit massiven täglichen Gewinnen auf dem Kryptomarkt handeln und alle Gewinne passiv verdient werden, wobei Anleger nur maximal 20 Minuten damit verbringen müssen, ihre bevorzugten Handelsparameter festzulegen und Bitcoin Fast Profit entwickelt worden sei, um allen Arten von Anlegern den Zugang zu der erstaunlichen Krypto-Gelegenheit zu ermöglichen und Bitcoin Fast Profit über praktische Funktionen verfügen würde, um sicherzustellen, dass Anleger alles haben, was sie brauchen, um maximalen Handelserfolg zu erzielen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Konkrete Ermittlungen der BaFin
Bezüglich der Bitcoin Fast Profit weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell darauf hin, dass sie den Betreibern keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erteilt hat.
Nach Meinung der BaFin begründen die Inhalte der Webseite bitcoin-fastprofit.com die Annahme, dass von den Verantwortlichen unerlaubt Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an Anleger in Deutschland angeboten werden. Auch würde der Betreiber keine Angaben zur Rechtsform und zum Geschäftssitz machen.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Bitcoin Fast Profit bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Möglichkeiten für Anleger der Bitcoin Fast Profit
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG.
Auch wenn keine Anlagen in Kryptowährungen in Form von Differenzkontrakten angeboten würden, kann es sich bei Anlagen in Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder um einen erlaubnispflichtigen Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder auch um einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel handeln.
Soweit von Bitcoin Fast Profit bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitcoin-fastprofit.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Bitcoin Fast Profit investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 18.08.2022