
Internethandelsplattform Bitcoin Luxembourg – Achtung
Die Bitcoin Luxembourg-App bietet einen Handel in Kryptowährungen an.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass die Bitcoin Luxembourg-App eine überlegene algorithmische Technologie verwendet, um Benutzern eine umfassende und genaue Marktanalyse zu bieten, die es Händlern ermöglicht, kluge Handelsentscheidungen zu treffen.
Des Weiteren wird auf der Webseite damit geworben, man mit der Bitcoin Luxembourg-App Händler auf eine Vielzahl von Kryptowährungen zugreifen könne, unabhängig von der Erfahrung im Online-Handel und das umfassende Handelstool Händlern hilft, auf datengesteuerte Marktanalysen in Echtzeit zuzugreifen, mit denen man fundierte Handelsentscheidung treffen könne und das Ziel von Bitcoin Luxembourg sei, Händlern aller Könnensstufen Zugang zu wichtigen Marktanalysen zu verschaffen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.
Allgemeine Warnhinweise der BaFin
Bezüglich Handelsplattformen warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) allgemein seit einiger Zeit, dass Anleger von einer Vielzahl von Handelsplattformen, die keine Erlaubnis der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde haben, angesprochen werden.
Soweit uns bekannt, verfügt die Bitcoin Luxembourg bzw. deren Betreibergesellschaft nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Warnhinweis der Finanzmarktaufsichtsbehörde Luxemburgs (CSSF)
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Luxemburgs, die CSSF, hat vor den Aktivitäten der Bitcoin Luxembourg, mit angeblicher Adresse in Luxemburg, gewarnt und mitgeteilt, dass ihr eine Gesellschaft namens Bitcoin Luxembourg nicht bekannt sei und diese auch nicht von der CSSF überwacht wird und diese auch nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in Luxemburg anzubieten.
Möglichkeiten für Anleger der Bitcoin Luxembourg
Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in Devisen (Forex), in CFD´s und binäre Optionen auf
- - Rohstoffe,
- - Aktien,
- - Indizes,
- - Währungen und
- - Kryptowährungen
getätigt haben.
Soweit Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Kontrakte angeboten werden, handelt es sich unseres Erachtens um einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Soweit von Bitcoin Luxembourg bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bereits einige Anleger, die bei Anlagen über Internethandelsplattformen Schäden erlitten haben.
Anleger die bei der Internethandelsplattform bitcoinluxembourgapp.com investiert haben und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.
Anleger die bei der Internethandelsplattform Bitcoin Luxembourg investiert haben und Verluste erlitten haben oder auch Guthaben nicht ausbezahlt erhalten und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie im Einzelfall begründet werden können.Stand: 19.07.2022